Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)  April 2022 - Juli 2023

Art der Leistungen:

  • Identifizierung der Anforderung von Inventardaten radioaktiver Abfallströme basierend auf nationalem, regulatorischen Rahmen
  • Zusammenstellung internationaler Anforderungen an die Erfassung von Inventardaten radioaktiver Abfallströme
  • Entwicklung phasengerechter Anforderungen an Inventarmodelle
  • Abschätzung zu Ungewissheiten und Sensitivität der Inventardaten

Projektbeschreibung:

In den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (vSU), die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens durchzuführen sind, hat der Vorhabenträger das Endlagersystem in seiner Gesamtheit zu betrachten und entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik (SWT) zu bewerten. Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 StandAG sind die vSU auf der Grundlage abdeckender Annahmen zu Menge, Art und Eigenschaften der radioaktiven Abfälle durchzuführen. Das BASE hat die vSU zu prüfen. Für diese Prüfung muss dem BASE unter anderem ein belastbares und stufengerechtes Inventarmodell vorliegen.
Ziel des vorliegenden Forschungsvorhabens ist es, eine phasengerechter Zusammenstellung und wissenschaftliche Begründung der Anforderungen an den Aufbau eines Inventarmodells für hochradioaktive Abfälle unter Berücksichtigung der Endlagerkonzepte für die verschiedenen Wirtsgesteine zu entwickeln.

In einem ersten Schritt wurde der regulatorische Rahmen für das Themenfeld Inventar beschrieben. Dieser umfasst sowohl die Anforderungen an das Endlagersystem und seine Bestandteile, die für die Entwicklung der Anforderungen an die Erfassung von Inventardaten maßgeblich sind, als auch die Anforderungen an die Erfassung von Inventardaten hochradioaktiver Abfallströme.

In einem zweiten Schritt wurden die phasengerechten Anforderungen an Inventarmodelle zusammengestellt, die dem SWT entsprechen. Der SWT wird dabei auf Basis von nationalen und internationalen Berichten zu Inventarmodellen und Langzeitsicherheitsanalysen von fortgeschrittenen Programmen (inkl. FEP-Listen) ermittelt. Zusätzlich erfolgt die Prüfung, inwiefern die Inhalte, die ein Inventarmodell notwendigerweise umfassen muss, um die Sicherheit eines Endlagers bewerten zu können, von den aktuell gültigen Regularien abgedeckt werden. Ebenso wurden sicherheitsrelevante Zielgrößen, anhand derer die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüft werden kann, entwickelt.

Weiterhin wurden gemäß § 11 Abs. 1 EndlSiUntV die zum Zeitpunkt der Erstellung der jeweiligen vSU bestehenden Ungewissheiten vom Vorhabenträger systematisch ausgewiesen und dahingehend charakterisiert, auf welchen Sachverhalten oder Kenntnisdefiziten sie beruhen. Hierbei wurden auch Verknüpfungen von Ungewissheiten untereinander sowie Ungewissheiten der Modellierung berücksichtigt. Aufgrund von Ungewissheiten getroffene Annahmen wurden dargelegt und begründet. Des Weiteren wurden gemäß § 11 Abs. 2 der EndlSiUntV der Umgang mit den Ungewissheiten und deren Auswirkungen auf die Aussagekraft des Ergebnisses der vSU, insbesondere deren Einfluss auf die Zuverlässigkeit der sicherheitsgerichteten Aussagen, analyisiert.

Sie sind an einer Zusammenarbeit interessiert?

Jetzt kontaktieren