Worum es geht

Unsere Leistungen für kerntechnische Anlagen nach §§ 6, 7 und 9 Atomgesetz (AtG) sowie analog für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umfassen

  • die Unterstützung im Genehmigungsverfahren sowie in der Betriebsphase,
  • die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Stilllegung und des Rückbaus sowie
  • den ganzen Bereich des Reststoff- und Abfallmanagements.

Unsere Arbeiten umfassen Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Anlagen des Brennstoffkreislaufs, daneben auch Labore und Fertigungseinrichtungen im Bereich der Medizin, der Industrie und der Forschung sowie alle Arten von Abfalllagern.

Kontakt








    Dr. rer. nat. Stefan Thierfeldt Geschäftsbereichsleiter SKS  +49 2405 4651-13  s.thierfeldt@brenk.com