Unsere Leistungen für kerntechnische Anlagen nach §§ 6, 7 und 9 Atomgesetz (AtG) sowie analog für den genehmigungspflichtigen Umgang nach § 7 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umfassen
- die Unterstützung im Genehmigungsverfahren sowie in der Betriebsphase,
- die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Stilllegung und des Rückbaus sowie
- den ganzen Bereich des Reststoff- und Abfallmanagements.
Unsere Arbeiten umfassen Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Anlagen des Brennstoffkreislaufs, daneben auch Labore und Fertigungseinrichtungen im Bereich der Medizin, der Industrie und der Forschung sowie alle Arten von Abfalllagern.
Übersicht der Schwerpunkte
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Genehmigung und Betrieb
Im Zusammenhang mit der Genehmigung und dem Betrieb kerntechnischer Anlagen umfassen unsere Dienstleistungen folgende Tätigkeiten:
-
- Unterstützung im Genehmigungsverfahren
- Führung von Betriebshandbüchern
- Auslegung von Abschirmungen
- Dosisabschätzung für das Personal im Sinne der
- „Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zur Ermittlung der Körperdosen“ (RiPhyKo),
- „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei der Durchführung von Instandhaltungsarbeiten in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktor“ (IWRS I) und der
- „Richtlinie für den Strahlenschutz des Personals bei Tätigkeiten der Instandhaltung, Änderung, Entsorgung und des Abbaus in kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen“ (IWRS II)
- Berechnung der Aktivierung von metallischen Komponenten und Gebäudestrukturen
- Erstellung von sicherheitstechnischen Bewertungen
- Berechnungen der Kritikalität und des Abbrandes
- Ausbreitungs- und Dosisberechnung gemäß § 47 Strahlenschutzverordnung von 2001 (StrlSchV (2001)) für den Normalbetrieb1
- Störfallbewertungen gem. §§ 49 und 50 StrlSchV (2001)
- Bewertung auslegungsüberschreitender Ereignisse (entsprechend „Sicherheitsüberprüfung gemäß § 19a des Atomgesetzes – Leitfaden Probabilistische Sicherheitsanalyse –“ (PSA Stufe 2 und Stufe 3))
- Gewässerökologische Berechnung der Strahlenexposition von Flora und Fauna
1 Hinweis: Auf Grundlage der für 2019 erwarteten neuen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift („AVV Tätigkeiten“) nach § 100 Abs. 3 Strahlenschutzverordnung von 2018 (StrlSchV (2018)) werden wir künftig auch Ausbreitungs- und Dosisberechnungen gemäß §§ 99, 100 und 101 StrlSchV (2018) anbieten können.
Stilllegung und Rückbau
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Stilllegung kerntechnischer Anlagen umfassen insbesondere die
- Abschätzung des Aufkommens radioaktiver Abfälle,
- Planung der Zerlegung von Großkomponenten,
- Konzeption und Planung von Abfallbehandlungseinrichtungen,
- softwareunterstützte Planung von Zerlegung und Verpackung radioaktiver Abfälle,
- Unterstützung im Genehmigungsverfahren,
- Sicherheitsbewertungen,
- Vereinfachung der Umgebungsüberwachung bei fortschreitendem Rückbau sowie die
- radiologische Charakterisierung für Stilllegung und Rückbau.
Zudem bieten wir im Rahmen des Rückbaus kerntechnischer Anlagen die Gestellung von Personal und Messtechnik vor Ort zur Durchführung von folgenden Arbeiten an:
- Radiologische Bestandsaufnahme, Beprobung
- Messtechnische Bewertungen
- Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen
- Durchführungsplanung
- Dokumentationserstellung für das Aufsichtspersonal
- Erstellung und Führung der Abfalldokumentation
Reststoff- und Abfallmanagement
Durch die Stilllegung und den Rückbau von kerntechnischen Anlagen nach § 7 Atomgesetz (AtG) fallen radioaktive Reststoffe an, die entweder nach Freigabe rezykliert, als konventionelle Abfälle freigegeben oder als radioaktive Abfälle entsorgt werden müssen.
Wir unterstützen unsere Kunden sowohl bei der Erstellung von Freigabekonzepten als auch beim Umgang mit radioaktiven Abfällen.
Bei der Freimessung setzen wir eigenes Personal und Messtechnik vor Ort ein und bieten unsere eigens entwickelte Software zur Unterstützung des Freigabeprozesses an.
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Freigabe gem. § 29 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) umfassen insbesondere die
- Erstellung von Freigabekonzepten,
- Durchführung von Freigabemessungen für Materialien, Gelände und Gebäude,
- Herleitung von Freigabewerten im Einzelfall (gem. § 29 Abs. 2 Satz 3 StrlSchV) für metallische Reststoffe, Gebäude, Bauschutt, Standorte,
- Unterstützung beim Übergang auf die neuen Freigaberegelungen 2017/2018,
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Messtechnik,
- Auslegung der Messtechnik nach DIN ISO 11929 und DIN 25457,
- Erstellung der Freigabedokumentation,
- Softwaretechnische Unterstützung des Freigabeprozesses und die
- Nachbewertung von Altabfällen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen umfassen insbesondere die
- Erstellung von Abfall- und Reststoffkonzepten,
- softwareunterstützte Planung von Zerlegung und Verpackung radioaktiver Abfälle,
- Auslegung von Verpackungen bzgl. Konrad-Annahmebedingungen,
- Sortierung und Umpackung radioaktiver Abfälle aus bestehenden Gebinden,
- Bewertung der Integrität von Abfallgebinden,
- Erstellung der Abfalldeklaration,
- Erstellung von Ablaufplänen für Abfallgebinde,
- Konzepte für die Abfallbehandlung und Planung von Abfallbehandlungseinrichtungen sowie
- Sicherheitsbewertungen für die (Langzeit-)Zwischenlagerung und die Bewertung von Lagereinrichtungen.
Referenzen
Einen Auszug aus unseren Referenzen finden Sie nachfolgend aufgelistet.
Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
- Bewertung der Abklinglagerung von Großkomponenten im Rahmen der Stilllegung – Neutronen-Aktivierungsrechnungen für diverse Reaktorwerkstoffe
- Erstellung der Antragsunterlagen für die Stilllegungsgenehmigung FRM (alt) einschl. radiologischer Charakterisierung der Anlage
- Erstellung von Antragsunterlagen zur Stilllegung des Kernkraftwerk Unterweser (KWW) einschl. Neutronenaktivierungsrechnung für RDB, Einbauten und biologischen Schild
- Erstellung des Sicherheitsberichts für die Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG)
- Gebäudefreigabe im Reaktorgebäude, Maschinenhaus sowie weiteren Gebäuden des Kernkraftwerks Würgassen nach § 29 StrlSchV
- Freigabe des Anlagengeländes des Kernkraftwerks Würgassen nach § 29 StrlSchV
- Durchführung von Einzelfallnachweisen für die Freigabe nach § 29 StrlSchV
- Erstellung der nationalen Berichte Deutschlands zur Joint Convention on the Safety of Spent Fuel Management and on the Safety of Radioactive Waste Management
- Support to radioactive waste management in Ukraine, EuropeAid/134801/C/SER/UA – Safety assessments and emergency measures for repositories in the Chernobyl Exclusion Zone
- Bedarfsermittlung, Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und Betreuung des Beschaffungsverfahrens für Anlagen zur Abfallbehandlung in den Kernkraftwerken Zaporozhye und Rovno (Ukraine) (TACIS)
- Sicherheitsbewertungen und Erarbeitung von Sanierungsoptionen für die Uranbergwerke und Uran-Aufbereitungsanlagen der Wismut GmbH in Sachsen und Thüringen
- Technisches Controlling von kerntechnischen Anlagen (Greifswald, Rheinsberg, Jülich, Karlsruhe)
- 3D-Kernberechnungen zur Berechnung der Neutronenfluss- und Leistungsdichteverteilung für das Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK)
Dr. rer. nat. Stefan Thierfeldt